Meldung

Auch in Corona-Zeiten:

Beratungspflicht bleibt

Dr. Olaf Tyllack, donum vitae-Bundesvorsitzender (© donum vitae / P.Salm)

Die Beratungspflicht nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz und § 218a StGB bleibt auch während der Corona-Pandemie in Kraft. Am 13. Mai 2020 lehnte der Familienausschuss des Bundestags mit großer Mehrheit  einen Antrag der Linksfraktion (19/18689) auf Aussetzung der Pflichtberatung ab. Für den Antrag stimmte außer den Linken nur die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, alle anderen Fraktionen votierten dagegen.
Dr. Olaf Tyllack, Bundesvorsitzender von donum vitae, staatlich anerkannter Träger von Schwangerschaftskonfliktberatungen mit bundesweit mehr als 200 Standorten, begrüßt die Entscheidung: „Eine Aussetzung der Beratungspflicht hätte den gesellschaftlichen Kompromiss über Schwangerschaftsabbrüche aufgekündigt. Die Beratung soll dem ungeborenen Leben eine Stimme geben und der Schwangeren in einem geschützten Umfeld helfen, eine umfassend abgewogene und verantwortliche Entscheidung zu treffen. Sie ist daher zum Schutz der Frau wie des ungeborenen Lebens unverzichtbar.“
Außerdem ist das Beratungsangebot auch in Corona-Zeiten nicht eingeschränkt – donum vitae und andere Träger bieten längst bundesweit zeitnahe Beratungen auch per Telefon oder Videotelefonie an, die alle Datenschutzvorgaben erfüllen. Diesen Weg haben alle Bundesländer rasch und pragmatisch möglich gemacht, um die Beratung auch in der gegenwärtigen Ausnahmesituation zu gewährleisten.

 

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